Gesundheit

Die Stadt Leipzig erlässt ein neues allgemeines Dekret – die Stadt Leipzig

„Die Situation wird immer kritischer, das Virus verbreitet sich auch in Leipzig und die Mitarbeiter in den Kliniken arbeiten an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Unser Ziel bleibt es, den Infektionsprozess zu stoppen und die Anzahl der Neuinfektionen erheblich zu reduzieren. Wenn wir dies tun.“ Wenn dies nicht gelingt, überfordern wir unweigerlich unser Gesundheitssystem. Das Ergebnis wären schwerwiegendere und tödlichere Krankheiten „, fasst Bürgermeister Burkhard Jung zusammen.

Vorschriften zur Mund- und Nasenbedeckung und Alkoholbeschränkungen

In der neuen allgemeinen Verordnung ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in der Zeit von 6 bis 24 Uhr in ausgewiesenen Räumen und Innenstädten (Augustusplatz, Marktplatz, Richard-Wagner-Platz, Wilhelm-Leuschner-Platz, Willy-Brandt-) vorgesehen. Platz, Burgplatz, Kurt-Masur-Platz, Nikolaikirchhof, Thomaskirchhof). In diesen Gebieten ist auch der Konsum von Alkohol verboten.

Die Verteilung von Glühwein und anderen alkoholischen Heißgetränken ist im gesamten Stadtgebiet verboten. Darüber hinaus dürfen in Restaurants, Tankstellen und anderen Verkaufsstellen (Spätis, Bahnhöfe) oder über Lieferservices zwischen 22 Uhr und 6 Uhr am folgenden Tag kein Alkohol oder alkoholische Getränke verkauft werden.

Erwachsenenbildung

Mit dem allgemeinen Dekret ist der Betrieb von Einrichtungen der Erwachsenenbildung – mit Ausnahme von Online-Angeboten – verboten.

Versammlungen

Sitzungen sind in der Regel an einem festen Ort mit maximal 500 Teilnehmern zulässig.

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