Die Schule sollte nach den Ferien ihren normalen Betrieb aufnehmen – Stadt Leipzig

„Zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 wird an fünf Tagen in der Woche ein regulärer Betrieb in allen Schultypen und Klassenstufen stattfinden. Die Schüler werden wie gewohnt in ihren Klassen und Kursen gemäß den geltenden Stundenplänen und Lehrplänen unterrichtet“, sagte er Bildungsminister Christian Piwarz. Dies bedeutet, dass alle Schüler erneut uneingeschränkt zur Schule gehen müssen.

Der Minister erinnerte daran, dass die Schüler in den letzten Monaten sehr unterschiedlichen Lehr- und Lernanforderungen ausgesetzt waren. „Es ist daher besonders wichtig, den Nachholbedarf für jeden Schüler zu ermitteln und die in der Unterrichtsplanung für das neue Schuljahr festgestellten Defizite zu berücksichtigen“, betonte Bildungsminister Christian Piwarz. Pflichtklassen haben im kommenden Schuljahr die höchste Priorität. „Schulschließungen werden nur das letzte Mittel sein. Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Bildung und Teilhabe sowie Chancengleichheit darf nicht unachtsam vernachlässigt werden, wenn es gegen Maßnahmen zur Infektionskontrolle abgewogen wird“, machte der Minister klar.

Die Schulen müssten noch auf vorübergehende lokale oder regionale Schließungen mit vorübergehenden Lernzeiten für die Schüler zu Hause vorbereitet sein. „Die Organisation der häuslichen Lernzeit muss bei der Planung des Schuljahres von Anfang an berücksichtigt werden, damit die Schüler umfassend beaufsichtigt und begleitet werden können“, sagte der Bildungsminister. Dies beinhaltet die Organisation von Kommunikationskanälen mit Schülern und Eltern sowie das Anbieten von persönlichen Beratungsstunden. Jede Schule sollte einheitliche Lösungen für elektronische Kommunikation und Fernunterricht festlegen.

Ausgewählte Hygieneregeln für den Schulbetrieb nach den Sommerferien

Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern gilt im kommenden Schuljahr nicht mehr für Schulen und Schulveranstaltungen. Im Rahmen ihrer Hausordnung können Schulverwalter festlegen, in welchen Situationen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände eine Mund- und Nasenabdeckung getragen werden muss. Die Menschen, die an der Schule arbeiten, müssen täglich dokumentiert werden, um die Infektionsketten besser zu verstehen.

Ein Gesundheitszeugnis, wie es zuvor für den eingeschränkten regulären Betrieb von Grundschulen erforderlich war, wird nicht mehr benötigt. Jeder, der die Schule betritt, muss seine Hände sofort waschen oder desinfizieren. Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind oder Symptome zeigen, dürfen weiterhin keine Schulen betreten.

zusätzliche Information

Weitere Informationen finden Sie im Blog des Kulturministeriums unter www.bildung.sachsen.de/blog.

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