Bauen & Wohnen

Das Sanierungsgesetz „Ortskern Liebertwolkwitz“ soll aufgehoben werden – Stadt Leipzig

Wenn die Sanierungsziele für ein Gebiet weitgehend erreicht wurden, müssen die entsprechenden Statuten aufgehoben werden. Die geordnete Stadtentwicklung im Zentrum von Liebertwolkwitz kann künftig auch ohne den Status eines Sanierungsgebietes gewährleistet werden.

In den Jahren zwischen 1995 und 2020 wurden vor Ort insgesamt 5,4 Millionen Euro investiert, davon rund 3,39 Millionen Euro von Bund und Ländern. Anfänglich wiesen mehr als zwei Drittel der Gebäude schwerwiegende Mängel in der Bausubstanz auf. Dank der Finanzierung konnte der Verfall des Stadtzentrums endlich gestoppt werden. Neben der Modernisierung von Privatgebäuden wie zahlreichen ehemaligen Stadtbauernhöfen wurden vor Ort insbesondere Straßen renoviert – darunter die Leibnitzstraße, die Kirchstraße und die Teichmannstraße. Mit den Mitteln konnten auch der Liebertwolkwitz-Kirchturm und das Kirchenschiff sowie das Rathaus erneuert werden.

Nach den Vorschriften der Bauordnung müssen die Grundstückseigentümer spätestens nach Aufhebung der Satzung (§ 154 Bauordnung) Entschädigungsbeträge für die sanierungsbedingten Grundstückserhöhungen zahlen. Noch vor Aufhebung der Statuten erhielt die Stadt rund 344.000 Euro für das Sanierungsgebiet. 91 Prozent der Immobilien- und Wohnungseigentümer nutzten die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung. Ein Teil dieser Einnahmen wurde bereits vor Ort reinvestiert. So wurde beispielsweise die Grünfläche an der Getreidegasse in der Nähe des Seniorenheims neu gestaltet, wodurch im Viertel eine attraktive Auswahl an Freiflächen geschaffen wurde.

Stadterneuerungsprozesse sollen die Lebensqualität verbessern, entsprechende strukturelle Mängel beseitigen und die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit der Stadt fördern.

Weitere Informationen

www.leipzig.de/ausgleichszahl-sanierungsgebiet

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