
Die Schwierigkeiten beim Bau eines neuen Wohnprojekts in Leipzig sind in den letzten Monaten deutlich gestiegen. Die Capera Immobilien Service GmbH hat auf Anfrage von MDR SACHSEN berichtet, dass Verzögerungen und festgestellte Mängel auf die Insolvenz des ursprünglichen Bauträgers zurückzuführen sind. Seit Mai 2024 übernimmt Capera Immobilien die Verwaltung des Objekts und ist somit verantwortlich für die Fertigstellung der Arbeiten sowie die Behebung der Mängel.
Capera hat in seiner Stellungnahme betont, dass sie sich der Herausforderungen um das Objekt bewusst sind und sich bemühen, die offenen Mängel schnellstmöglich zu beheben. Die Hausverwaltung hat jedoch die Verantwortung für die ursprünglichen baulichen Mängel zurückgewiesen. Diese liegen im Verantwortungsbereich des insolventen Bauträgers. Des Weiteren wurde angeführt, dass einige Arbeiten witterungsbedingt verzögert wurden.
Rechtliche Aspekte bei Bauträgerinsolvenz
Die Insolvenz eines Bauträgers kann für Käufer rechtliche und finanzielle Herausforderungen mit sich bringen. Laut einem Artikel von anwalt.de ist es wichtig, bei einem solchen Fall sofort einen Fachanwalt für Insolvenzrecht einzuschalten. Ein Bauträger gerät in die Insolvenz, wenn er seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Die Insolvenzordnung (InsO) regelt die rechtlichen Aspekte der Insolvenz in Deutschland.
Für Käufer einer Immobilie kann dies erhebliche Folgen haben, wie den Verlust von bereits gezahlten Beträgen, unsichere Baufinanzierungen oder mögliche Verzögerungen und sogar den Abbruch des Bauprojekts. Auch Handwerker und Lieferanten sind betroffen und könnten unter Umständen nicht vollständig bezahlt werden. Zudem bleibt der Anspruch auf Mängelbeseitigung gemäß § 634 BGB bestehen, kann jedoch in der Praxis schwer durchsetzbar sein.
Besondere Rechte und Möglichkeiten für die Betroffenen umfassen unter anderem den Rücktritt vom Vertrag gemäß § 323 BGB sowie Schadensersatzansprüche nach § 280 BGB. Es ist jedoch entscheidend, dass diese Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet werden, um überhaupt berücksichtigt zu werden. Käufer sollten Fristen beachten, Beweissicherungen durchführen und eventuell an Gläubigerversammlungen teilnehmen, um ihre Interessen zu vertreten.