Leipzig

Barrierefreiheit für Hunde: Zugang zur Hundewiese bleibt ungewiss!

Regina Schmidt wohnt gegenüber einer Hundewiese in Leipzig und besitzt einen schwarzen, munteren Mischling. Leider kann sie die Hundewiese nicht nutzen, da sie im Rollstuhl sitzt und das Areal nicht barrierefrei gestaltet ist. Der Zugang zur Hundewiese stellt ein Problem dar; Frau Schmidt müsste mit ihrem Rollstuhl am Eingang stehen bleiben, da der Weg zu den Bänken insbesondere bei nasser Witterung unzugänglich ist. Der Eingang selbst ist zwar befestigt, aber die mangelnde Barrierefreiheit erschwert es ihr, die Fläche zu betreten und zu genießen, wie MDR berichtete.

Barrierefreiheit ist ein zentrales Thema in Deutschland, da etwa 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen leben, von denen rund 8 Millionen schwerbehindert sind. Dabei umfasst Barrierefreiheit nicht nur bauliche Maßnahmen wie Rampen, sondern betrifft alle Lebensbereiche, einschließlich medizinischer Versorgung und Mobilität. Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, hat sich in seiner Amtszeit dem Thema „Barrierefreie Digitalisierung“ angenommen. Digitalisierung bietet viele Chancen, stellt aber auch eine Herausforderung für Menschen mit Behinderungen dar, besonders wenn barrierefreie Lösungen nicht von Anfang an eingeplant werden. Der Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erkennt Barrierefreiheit als ein fundamentales Recht an, wie die Website des Behindertenbeauftragten ausführlich beschreibt.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verpflichten öffentliche Stellen zur Schaffung von Barrierefreiheit. Allerdings gibt es im Privatsektor bislang keine verbindlichen Vorgaben. Eine bedeutende Änderung trat 2021 in Kraft, als geregelt wurde, dass Menschen mit Assistenzhunden der Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen nicht verweigert werden darf. Zudem wird ab dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) private Unternehmen verpflichten, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen unter anderem Computer, Smartphones und E-Books, während für Selbstbedienungsterminals Übergangsregelungen gelten, die eine Nutzung bis zu 15 Jahre nach Inbetriebnahme erlauben.

Genauer Ort bekannt?
Leipzig, Deutschland
Beste Referenz
mdr.de
Weitere Infos
behindertenbeauftragter.de