Freizeit Kultur und Tourismus

Bärlauch darf nur für den Eigenbedarf gepflückt werden

Bärlauch darf nur für den Eigenbedarf gepflückt werden

Ohne Genehmigung darf Bärlauch nur in handstraußgroßen Mengen für den Eigenbedarf gepflückt werden. Darauf weist die Stadt Leipzig aufgrund der bevorstehenden Saison hin.

  • Viele Bärlauchpflanzen bedecken den Boden im Leipziger Auwald © Stadt Leipzig / Bolko Kosel

Stadtordnungsdienst auf Streife

In Naturschutzgebieten und Flächennaturdenkmalen ist die Entnahme der markant duftenden Pflanze sogar grundsätzlich verboten. Wie das Ordnungsamt mitteilt, wird das Einhalten der Regeln durch den Stadtordnungsdienst kontrolliert. Die betreffenden Gebiete werden entsprechend verstärkt bestreift. Vermeintlich illegale Sammelaktionen können der Einsatzstelle unter der Telefonnummer 0341 123-8888 gemeldet werden.

Größere Mengen müssen genehmigt werden

Grundsätzlich gilt: Wer größere Mengen (Einkaufsbeutel, Säcke) Bärlauch ernten möchte, muss das Einverständnis des Waldeigentümers und der Naturschutzbehörde einholen. Für die gewerbliche Nutzung ist in jedem Fall eine Genehmigung erforderlich. So regelt es die sogenannte Handstraußregelung im Naturschutzgesetz. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können nach Paragraf 52 Sächsisches Waldgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro und in besonders schweren Fällen mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Weitere Informationen

www.leipzig.de/baerlauch.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"