Anpassung der sächsischen Corona-Notstandsverordnung vom 28.12.2021 – Stadt Leipzig

Im Wesentlichen werden die bestehenden Schutzmaßnahmen der Sächsischen Corona-Notstandsverordnung vom 19.11.2021 in der zuletzt geänderten Fassung vom 13.12.2021 fortgeführt. Zudem wurden einige Anpassungen zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie vorgenommen, insbesondere mit Blick auf die besonders ansteckende Omicron-Variante.

Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske

Ab sofort gilt in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Unternehmen, Geschäften, Behörden und bei körperfreundlichen Diensten die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbarer Atemschutzmaske. Gleiches gilt für Ausschuss- und Parteiensitzungen und ähnliche Veranstaltungen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht online stattfinden können. Kinder bis 6 Jahre sind weiterhin von der Maskenpflicht ausgenommen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren reicht eine medizinische Maske aus, wenn eine FFP2-Maske erforderlich ist.

Kontaktbeschränkungen

Private Zusammenkünfte, an denen nur Geimpfte und Rekonvaleszente teilnehmen, bleiben zulässig, sofern insgesamt nicht mehr als zehn Personen anwesend sind. Bisher wurden 20 Personen zugelassen. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre werden nicht mitgezählt.

Beerdigungen

Personen, die an einer Beerdigung teilnehmen, müssen weiterhin einen Impf-, Rekonvaleszenz- oder Testnachweis vorlegen. Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 20 Teilnehmer begrenzt.

Weitere Informationen

Die geänderte Verordnung wird im Laufe des 23. Dezember 2021 unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

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