Jugend Familie und Soziales

Ankündigung einer selbständigen Schulsozialarbeit an der Adolph Diesterweg School – Stadt Leipzig

Die Schulsozialarbeit in einem Leipziger Unterstützungszentrum mit dem Schwerpunkt Lernförderung soll so bald wie möglich auf einen neuen Sponsor übertragen werden. An der folgenden Schule soll die Schulsozialarbeit weiter umgesetzt werden, teilweise aus Mitteln des Freistaates Sachsen und der Eigenmittel der Stadt Leipzig:

Adolph-Diesterweg-Schule, Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen der Stadt Leipzig
Portitzer Straße 1
04318 Leipzig

Bedingungen

Die technischen Voraussetzungen für das Leistungsspektrum der Schulsozialarbeit richten sich nach dem Förderkonzept für die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (PDF 1,2 MB) im Freistaat Sachsen (FRL School Social Work). Diese enthält Informationen zu Zielgruppen, thematischen Prioritäten, geeigneten Instrumenten und programmbezogenen Zielen, die an die Bedürfnisse und Ziele des Schulstandorts angepasst werden sollen. Die aktuelle Version des FRL Schulsozialarbeit (PDF 40 KB) und das Bestimmungen für Antragsteller zur Umsetzung der FRL-Schulsozialarbeit (PDF 670 KB).

Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule im Rahmen der Schulsozialarbeit ist in einer Kooperations- und Zielvereinbarung mit der jeweiligen Schule bei Leistungsübertragung zu regeln.

Um die strukturelle Qualität der Maßnahme sicherzustellen, wird der Personaleinsatz in der Schulsozialarbeit von einem sozialpädagogischen Spezialisten (1,5 Vollzeitstellen) im Rahmen eines monatlichen Zeitplans durchgeführt. Spezialisten sind Personen, die neben ihrer persönlichen Eignung einen Berufsabschluss an einer sozialpädagogischen Universität oder eine gleichwertige Qualifikation haben (z. B. Dipl.-Sozialpädagoge, MA Erziehungswissenschaft, Bachelor oder Master in Sozialer Arbeit).

Dokumentationsformen der Arbeit (Beobachtungs- und Reflexionsblätter, statistische Aufzeichnungen usw.) werden entworfen und ermöglichen die Reflexion über die Arbeitsprozesse. Das standardisierte Meldesystem wird von der ausführenden Stelle während der Projektlaufzeit verwendet.

Um die Prozessqualität sicherzustellen, werden regelmäßig der berufliche Austausch im Rahmen bestehender Ausschüsse (Arbeitsgruppe für Schulsozialarbeit, Planungsraumarbeitsgruppen und andere) und ständiges Lernen (Fort- und Weiterbildung) gewährleistet. Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche sind in der Maßnahme verankert.

Dokumente und Termin

Die zuständigen freien Jugendhilfswerke erhalten die Möglichkeit dazu bis 30. Oktober 2020, 12:00 Uhr Senden Sie Serviceangebote für die Schulsozialarbeit. Hauptziel sind Anbieter, die über umfangreiche Erfahrungen sowohl in der Schulsozialarbeit als auch im jeweiligen Sozialbereich verfügen.

Eine Reihe von Dienstleistungen umfasst ein entsprechendes Konzept für das Schuljahr 2020/21 unter Berücksichtigung der Gliederungsanforderungen (PDF 147 KB) und ein entsprechendes Finanzierungskonzept zunächst ab dem 01.12. – 31.12.2020. Die Unterlagen sind in einem versiegelten Umschlag mit Gütesiegel einzureichen. „Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für die Schulsozialarbeit 2020“ auf:

Stadt Leipzig
Büro für Jugend, Familie und Bildung
Bildungsabteilung
Bildungsmanagement
Georg-Schumann-Straße 357
04159 Leipzig

Bitte hängen Sie die Dokumente auch als PDF-Dateien auf einem geeigneten Datenträger (USB-Stick, CD-ROM oder DVD) an Ihre Dokumente an.

Nachdem der Inhalt der Angebote bewertet und die Finanzierung genehmigt wurde, erhalten die ausgewählten Sponsoren Abzugs- oder Finanzierungsmitteilungen gemäß Abschnitt 74 von Buch VIII des Sozialgesetzbuchs und auf der Grundlage der Benachrichtigung über die Finanzierung von der Städtische Sozialverband Sachsen als Genehmigungsbehörde für die Förderrichtlinien für die Schulsozialarbeit des Freistaates Sachsen.

Frau Steudel beantwortet technische Fragen zu diesem Thema
E-Mail: claudia.steudel@leipzig.de
Telefon: 0341 123-4782

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