
Köln. Gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor dem Kölner Verwaltungsgericht erzielte die AfD teilweise Erfolge. Das Gericht untersagte dem BfV vorübergehend, die AfD als Verdachtsfall einzustufen. Das Gericht stimmte dem Antrag der Partei auf eine einstweilige Verfügung am Freitag zu. Bis zur Entscheidung über den dringenden Antrag der AfD darf das Amt für den Schutz der Verfassung die Partei nicht als Verdachtsfall einstufen oder behandeln und keine Einstufung oder Behandlung erneut als Verdachtsfall ankündigen, sagte das Gericht. Die beteiligten Parteien können gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.
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Teilerfolg für AfD – Gauland: „Wer wird uns vor dem Schutz der Verfassung schützen?“
Die AfD-Spitzenpolitiker Alexander Gauland und Tino Chrupalla kommentieren das Urteil. © Reuters
Ende Januar hatte das Gericht einen Antrag auf eine sogenannte hängende Entscheidung abgelehnt, da das Bundesamt versprochen hatte, nicht öffentlich bekannt zu geben, ob es die Partei als Verdachtsfall eingestuft hatte, bis eine Entscheidung über den dringenden Antrag getroffen wurde. Darüber hinaus hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz versprochen, bis dahin keine nachrichtendienstlichen Mittel zur Überwachung von AfD-Abgeordneten und AfD-Mandatsbewerbern einzusetzen.
Nachdem die landesweiten Medien am Mittwoch über die Einstufung der AfD als Verdachtsfall berichtet hatten, reichte die Partei einen erneuten Antrag auf eine hängende Lösung ein. Das Verwaltungsgericht hat diesem Antrag nun stattgegeben. Das Gericht kritisierte eindeutig die Tatsache, dass „die Tatsache, dass der Beschwerdeführer als Verdachtsfall eingestuft wurde, auf eine Weise„ durchbohrt “worden war, die dem BfV zugeschrieben werden konnte.
Die hängende Entscheidung ist notwendig, auch wenn die Einstufung als Verdachtsfall inzwischen bekannt ist. Jede weitere Ankündigung vertieft die „Einmischung in die Chancengleichheit der politischen Parteien“. Die Richter betonten, dass es bei der Annahme dieser vorläufigen Verordnung nur darum gehe, die Folgen abzuwägen. Die Entscheidung sagt nichts über das Ergebnis des Dringlichkeitsantrags aus. Als die Entscheidung über den Dringlichkeitsantrag noch offen war, hieß es. Das Amt für den Schutz der Verfassung erklärte die Partei am Mittwoch intern zu einem mutmaßlichen Rechtsextremisten.
Die Vorsitzenden der AfD-Partei, Jörg Meuthen und Tino Chrupalla, forderten den Rücktritt von Haldenwang. Chrupalla ging noch weiter und fordert den Rücktritt von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Er sagte gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Letztendlich trägt Bundesinnenminister Horst Seehofer die volle Verantwortung. gesehen. Es bedarf jedoch einer gewissen menschlichen Größe, um sich in solchen Situationen tatsächlich seiner Verantwortung zu stellen und sein Amt niederzulegen. Ich bin mir nicht sicher, ob Seehofer diese Größe hat. „“
Das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ zitiert aus dem 1001-seitigen Bericht, mit dem der BfV die Beobachtung der AfD als mutmaßlichen rechtsextremistischen Fall rechtfertigt. Einer der Hauptgründe ist die Besorgnis über den wachsenden Einfluss des formal aufgelösten rechtsextremistischen „Flügels“ um den thüringischen Staatschef Björn Höcke. Laut „Spiegel“ spricht das Büro von „zwei Blöcken“: einem um Meuthen und einem um Höcke, letzterer könnte auch Chrupalla und den beiden Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Alice Weidel und Gauland, zugeschrieben werden.
Die Partei ist immer noch von „Uneinigkeit“ geprägt. Aber der Staat kann es kaum erwarten zu sehen, wie die Konflikte innerhalb der Partei gelöst werden, schreiben die Autoren laut „Spiegel“. Eine „Beobachtung und Klärung“ dessen, was dort vor sich geht, ist erforderlich. Sollte sich der „Flügel“ durchsetzen, hätte sich der Verdacht der Verfassungswidrigkeit bestätigt.