Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ab 1. Oktober 2022

Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung zum 16. Januar 2023: Maskenpflicht im ÖPNV entfällt

Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung zum 16. Januar 2023: Maskenpflicht im ÖPNV entfällt

Die Sächsische Staatsregierung hat die Aufhebung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ab 16. Januar 2023 beschlossen. Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im ÖPNV wird nunmehr dringend empfohlen. Die geänderte Corona-Schutz-Verordnung tritt am 16. Januar in Kraft.

  • Visualisierung eines Coronavirus in mikroskopischer Nahaufnahme © stock-adobe-com – artegorov3-gmail

Unverändert gültig bleibt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske zum Beispiel in Obdachlosenunterkünften oder Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung.

FFP2-Maskenpflicht in Fernverkehr und Gesundheitseinrichtungen gilt weiterhin

Von der Änderung unberührt bleiben auch die im Infektionsschutzgesetz bundesweit festgeschriebenen Regelungen wie

  • die FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr für Fahrgäste,
  • das Tragen einer FFP2-Maske für Patienten und Besucher in Gesundheitseinrichtungen, zum Beispiel Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen oder Tageskliniken sowie
  • die FFP2-Masken- und Testnachweispflicht für das Betreten von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen.

Die Verordnung wird in den kommenden Tagen unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

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