Auch Reden der Registrare werden künftig wieder angeboten, allerdings in verkürzter Form; auch eine musikalische Untermalung Ihrer Reden ist möglich. Zeugen können dann die Heiratsurkunde erneut unterschreiben.
Für die Umsetzung dieser Rahmenbedingungen im Standesamt Leipzig sowie in seinen Außenstellen ist die Einhaltung der 3-G-Regelung erforderlich, dh alle Anwesenden müssen aktuelle Untersuchungs-, Impf- oder Genesungsbescheinigungen sowie ihren Ausweis vorlegen, wenn den Festsaal betreten. Die Prüfzeugnisse dürfen nicht älter als 24 Stunden sein und müssen von einer Prüfstelle, einer Arztpraxis oder einer anerkannten Institution ausgestellt werden. Selbsttests vor Ort sind aus organisatorischen Gründen leider nicht gestattet.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von dieser Nachweispflicht ausgenommen. Alle Personen sind verpflichtet, im Gebäude einen medizinischen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Das Brautpaar und der Standesbeamte können die Mund-Nasen-Bedeckung an ihrem Platz abnehmen. Kinder bis sechs Jahre sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
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