Sanierungssatzung für Grünauer Wohnkomplexe 7 und 8 soll aufgehoben werden
Für das Sanierungsgebiet „Leipzig Grünau WK 7 und WK 8“ soll in diesem Jahr die Sanierungssatzung aufgehoben werden. Damit entfallen für das Quartier die Vorschriften des besonderen Städtebaurechts (§§ 136 ff. Baugesetzbuch). Dies hat die Stadtspitze jetzt auf Vorschlag von Baubürgermeister Thomas Dienberg auf den Weg gebracht. Der Stadtrat entscheidet abschließend darüber.
Satzung ermöglichte Rückbau
Mit der Sanierungssatzung aus dem Jahr 2003 sollte in dem damals schrumpfenden Stadtteil ein geordneter Rückbau ungenutzter sozialer Einrichtungen und Wohngebäude ermöglicht werden. Zwischen 1990 und 2011 halbierte sich die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner in der Großwohnsiedlung Grünau, ging von 84.800 auf 39.700 zurück. Dadurch wiesen die Wohnkomplexe (WK) 7 und 8 hohe Leerstände auf.
Bevölkerung wächst wieder
Damit die Quartiere trotz hoher Leerstände nicht verwahrlosten und attraktiv blieben, wurden allein in den Wohnkomplexen 7 und 8 etwa 3.775 Wohneinheiten abgerissen, so dass neue Freiräume entstanden. Die WK 7 und 8 stehen heute vor neuen Chancen und Herausforderungen, doch die Grundannahme der Sanierungssatzung – die weitere Schrumpfung des Quartiers – ist nicht mehr gegeben. Seit 2012 steigen die Bevölkerungszahlen wieder, auch der Wohnungsbedarf in Leipzig wächst.
Angebot an Wohnungen muss angepasst werden
Herausforderung ist nunmehr, den in Grünau vorhandenen Wohnraum besser an die Bedürfnisse der verschiedenen Bevölkerungsgruppen anzupassen. So gibt es viele 3-Raumwohnungen im Bestand, nachgefragt sind aber mehr 1-Raumwohnungen sowie Wohnungen mit mindestens vier Räumen. Ebenso werden barrierefreie Wohnungen gebraucht. Mit den Terrassenhäusern, dem Mehrgenerationenwohnen am Neptunweg sowie dem Lipsia-Turm wurden nun erste Akzente gesetzt, sodass sich das Wohnangebot langsam verändert.
Auch Infrastruktur bedarf Maßnahmen
Bisher wird das Potential der vielen vorhandenen Grünflächen in dem Gebiet kaum genutzt. Zugleich fehlt es vor Ort noch immer an ausreichend Treffpunkten und Freizeitangeboten vor allem für Jugendliche. Auch das Einzelhandelsangebot ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen – nicht zuletzt aufgrund der geringen Kaufkraft rund um WK 7 und 8. Gleichzeitig muss weiter auf die Bevölkerungszusammensetzung reagiert werden, die zunehmend älter und multikultureller wird.
Auch wenn die Sanierungssatzung aufgehoben wird, fallen in dem Areal nun keine Ausgleichsbeträge für die Grundstückeigentümer/-innen an. Dies liegt daran, dass die städtebauliche Sanierungsmaßnahme im so genannten vereinfachten Verfahren durchgeführt wurde.
Stadtentwicklungskonzepte
Grünau ist weiterhin Schwerpunktgebiet der integrierten Stadtentwicklung. Für die bedarfsgerechte städtebauliche, generationsübergreifende, soziale und ethnisch-integrative Entwicklung des Quartiers wurden Ziele und Maßnahmen sowohl im INSEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) Leipzig 2030 als auch im STEK (Stadtentwicklungskonzept) Grünau 2030 formuliert, zu deren Umsetzung auch Städtebaufördermittel aus dem Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ (SZP) zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen zum Sanierungsgebiet gibt es online unter www.leipzig.de/foerdergebiete.