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2. Update kann eingesehen werden – Stadt Leipzig

Im Rahmen der öffentlichen Auslage kann der Entwurf nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail an uiz@leipzig.de oder telefonisch unter 0341 123-6711 im Umweltinformationszentrum der Stadt Leipzig (UiZ) im Technischen Rathaus ( Prager Straße 118-136).

Die digitale Version ist im Internet unter www.leipzig.de/laerm verfügbar. Hinweise, Einwendungen oder Anregungen zum Planentwurf können postalisch oder per E-Mail an Umweltschutz@leipzig.de an das Amt für Umweltschutz unter obiger Adresse gerichtet werden. Ein Teilnahmeformular ist auch online verfügbar.

Im Rahmen der 2. Aktualisierung wurde der Entwurf in den eigentlichen Textteil und weitere sechs umfangreiche Anhänge umverteilt. Darin enthalten sind ausführliche Informationen zum Fluglärm (Anlage 1) und der Umsetzungsbericht zum aktuellen Stand der Lärmaktionsplanung (Anlage 2). Neu aufgenommen wurde auch die Definition von 35 sogenannten Lärmschwerpunkten, für die verschiedene Lärmminderungsmaßnahmen auf ihre mögliche Umsetzung geprüft werden sollen. Insgesamt wurden 78 Einzelmaßnahmen aus den Bereichen Kfz-Verkehr, Umweltnetze, Luft- und Schienenverkehr sowie Ruhezonenschutz definiert.

Weniger Lärmbelästigung bereits nachweisbar

Rund die Hälfte aller Maßnahmen, die in den beiden vorherigen Plänen beschlossen wurden, sind umgesetzt oder befinden sich derzeit in der Umsetzung. Es zeigt sich eine weitgehende Reduzierung der Lärmbelastung im Stadtgebiet um 2 dB(A) ganztägig. Insbesondere entlang der stark belasteten Abschnitte Antonienstraße, Max-Liebermann-Straße, Richard-Lehmann-Straße, Dufourstraße und Nordplatz im Sinne der 1. Fortschreibung des LAP ist die Zahl der Betroffenen zurückgegangen. Erfolge wurden auch mit der durchgehenden Anordnung von 30 km/h vor Schulen und auf stark befahrenen Straßenabschnitten sowie dem Aufstellen von Geschwindigkeitsschildern zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer erzielt.

Gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) muss die zuständige Behörde den Lärmaktionsplan alle 5 Jahre aktualisieren. Der vorliegende Entwurf der 2. Aktualisierung des Lärmaktionsplans basiert auf den Ergebnissen der Lärmkartierung 2017 und den Ergebnissen einer umfassenden Bürgerbeteiligung von 2016 bis 2019. Im integrativen Ansatz der Lärmaktionsplanung sind stadtweite Pläne und Ziele berücksichtigt werden, insbesondere strategische Pläne zur Stadtentwicklung und Bauleitplanung sowie Verkehrs- und Mobilitätskonzepte. Damit unterstützt der Lärmaktionsplan auch den Gesundheitsschutz, das INSEK-Ziel „Leipzig setzt auf Lebensqualität“ und die Sicherung gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen.

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